Patinnen und Paten

Patinnen und Paten

 

Pat/innen sind Beauftragte der Gemeinde. Sie sollen die Eltern bei der christlichen Erziehung unterstützen. Das bedeutet nicht, dass sie auf alle Fragen eine Antwort parat haben müssen – keiner von uns hat das. Aber sie sollen bei der Suche nach Gott dem Täufling glaubwürdige Vorbilder sein.

Gut ist es, wenn die Pat/innen von Wohnort, Alter und Interesse am Glauben her dem Kind bis (mindestens) zur Konfirmation Ansprechpartner/in sein können.

Taufpaten, die nicht zur Gemeinde des Täuflings gehören, bringen bitte einen Patenschein, das heißt eine Bescheinigung der Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche. Diesen bekommen sie in ihrer Wohn-Gemeinde im Pfarramt. Meist reicht ein Anruf im örtlichen Kirchenbüro.

Wer nicht Mitglied einer Kirche ist, kann nicht Pate oder Patin werden – aber trotzdem an der Gestaltung des Gottesdienstes mitwirken. Manchmal ist die Anfrage wegen des Patenamtes auch ein Anlass, (wieder) in die Kirche einzutreten.