Bestattung - häufig gestellte Fragen

Was muss bei einem Todesfall zuerst getan werden?

Beim Tod im Hause:

    • Arzt informieren, Hausarzt oder Notarzt

    • Bestattungsinstitut anrufen und beauftragen

Beim Tod Im Krankenhaus:

    • Bestattungsinstitut anrufen und beauftragen

Bei Unfalltod, Freitod oder Verbrechen

    • Polizei benachrichtigen

Wenn Sie geistliche Begleitung oder eine Aussegnung wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihren Pfarrer / Ihre Pfarrerin

Um was muss ich mich bis zur Trauerfeier kümmern?

    • Termin der Beerdigung mit dem Bestatter klären. Der Bestatter informiert den/die zuständige/n Pfarrer/in.

    • mit Pfarrer/in die Gestaltung der Trauerfeier absprechen

    • Angehörige und Freunde verständigen

    • Gestaltung der Anzeigen

    • In der Regel kümmert sich der von Ihnen beauftragte Bestatter um die Erledigung vieler dieser Dinge, nimmt Ihnen die Last der Verantwortung und sorgt für einen guten und würdevollen Ablauf.

Was kann ich bei einem Trauerfall selbst tun?

    • Viele Dinge können Sie selbst erledigen. Z.B.:

    • Aussegnung mit dem/der Pfarrer/in vereinbaren (eine Aufbahrung im eigenen Heim ist bis zu 36 Stunden möglich).

    • Ankleiden des / der Verstorbenen

    • die Gestaltung der Anzeigen

    • Mitgestaltung der Trauerfeier

Was kostet die kirchliche Bestattung?

    • Die Kosten für den Pfarrer / die Pfarrerin werden durch die Kirchensteuer der Kirchenmitglieder getragen. Die Kosten für die musikalische Gestaltung werden üblicherweise über den Bestatter abgerechnet. Von der Kirche kommt also keine Rechnung.

    • Darüber hinaus freuen wir uns über eine Spende. Manche Angehörige bitten „statt Blumen und Kränzen“ um Unterstützung eines Projektes, das dem/der Verstorbenen am Herzen lag.

Gibt es danach noch weitere Gottesdienste?

 

Der/die Verstorbene war Mitglied der Evangelischen Kirchengemeinde. Die Gemeinde möchte in verschiedener Weise an die Verstorbene/n denken und die Trauernden mit ihrem Gebet begleiten:

    • Am Sonntag nach der Trauerfeier (oder einem anderen vereinbarten Sonntag) wird im Hauptgottesdienst um 10.00 Uhr/10.30 Uhr  an den/die Verstorbene gedacht und für die Angehörigen gebetet. Sie sind herzlich zu diesem Gottesdienst eingeladen.

    • Am Ewigkeitssonntag Ende November wird noch einmal an alle Verstorbenen des letzten Jahres gedacht und für jede/n eine Kerze angezündet. Zu diesem Gottesdienst erhalten Sie eine besondere Einladung.